Einreichen der PE zur Beurteilung durch die Experten

Die Beurteilung der Prozesseinheiten erfolgt in zwei Schritten, nämlich

  • durch die Betriebe (max. 36 Punkte) und
  • durch die Experten (max. 36 Punkte),
  • Total max. 72 Punkte.

 

  • Die Bewertung im Betrieb erfolgt anhand des Rasters in den Prozess-einheiten. Nach erfolgter Bewertung muss die PE auf der Datenbank DBLAP2 eingegeben und mit der Punkte-Bewertung abgespeichert (d.h. für die weitere Bewertung freigegeben) werden.

 

  • Die Vereinbarung mit Bewertung im Original und die eigentliche Prozessarbeit (Inhalt und Umfang gemäss Merkblättern) sind jeweils bis 31. März (Datum Poststempel) zur weiteren Bewertung einzureichen an:

Wernli Biedermann Partner

Rechtsanwälte und Notare

Frau Rechtsanwältin und Notarin Evelyne Suter

Casinoplatz 8

3011 Bern

 

  • Die Bewertung durch die Experten erfolgt anhand des Rasters in den Prozesseinheiten für die
    • PE 1: während der Präsentation  jeweils im April/Mai;
    • PE 2: jeweils im April/Mai.
    • Die Punkte-Bewertung wird durch die Experten vorgenommen (Eingabe Punkte und Abschluss der PE auf der Datenbank DBLAP2).

 

Die PE 1 im 2. Lehrjahr wird vor einem Expertenteam, bestehend aus 2 Notaren, präsentiert (ausserhalb der ÜK's, ca. im April/Mai). Das Aufgebot zur Präsentation erfolgt durch die Branchenverantwortliche und wird auch hiernach unter den "Interna" aufgeschaltet.

 

Die PE 2 im 3. Lehrjahr wird ausserhalb der überbetrieblichen Kurse von einem Expertenteam, bestehend aus 2 Notaren, bewertet.