Einreichen der PE zur Beurteilung durch die Experten
Die Beurteilung der Prozesseinheiten erfolgt in zwei Schritten, nämlich
- durch die Betriebe (max. 36 Punkte) und
- durch die Experten (max. 36 Punkte),
- Total max. 72 Punkte.
- Die Bewertung im Betrieb erfolgt anhand des Rasters in den Prozess-einheiten. Nach erfolgter Bewertung muss die PE auf der Datenbank DBLAP2 eingegeben und mit der Punkte-Bewertung abgespeichert (d.h. für die weitere Bewertung freigegeben) werden.
- Die Vereinbarung mit Bewertung im Original und die eigentliche Prozessarbeit (Inhalt und Umfang gemäss Merkblättern) sind jeweils bis 31. März (Datum Poststempel) zur weiteren Bewertung einzureichen an:
Wernli Biedermann Partner
Rechtsanwälte und Notare
Frau Rechtsanwältin und Notarin Evelyne Suter
Casinoplatz 8
3011 Bern
- Die Bewertung durch die Experten erfolgt anhand des Rasters in den Prozesseinheiten für die
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- PE 1: während der Präsentation jeweils im April/Mai;
- PE 2: jeweils im April/Mai.
- Die Punkte-Bewertung wird durch die Experten vorgenommen (Eingabe Punkte und Abschluss der PE auf der Datenbank DBLAP2).
Die PE 1 im 2. Lehrjahr wird vor einem Expertenteam, bestehend aus 2 Notaren, präsentiert (ausserhalb der ÜK's, ca. im April/Mai). Das Aufgebot zur Präsentation erfolgt durch die Branchenverantwortliche und wird auch hiernach unter den "Interna" aufgeschaltet.
Die PE 2 im 3. Lehrjahr wird ausserhalb der überbetrieblichen Kurse von einem Expertenteam, bestehend aus 2 Notaren, bewertet.