Prozesseinheiten (PE)

Die kaufmännische Grundbildung zielt darauf ab, dass die Lernenden betriebliche Abläufe verstehen, erkennen und festhalten können. Die Arbeitswelt verlangt von allen ein verstärktes prozessorientiertes und bereichsübergreifenden Denken und Handeln. Deshalb sollen u.a. Selbständigkeit, analytisches Vorgehen, vernetztes Denken und Präsentationstechniken während der Ausbildung gefördert werden. Dafür werden die Prozesseinheiten eingesetzt.

 

Während der dreijährigen Ausbildung sind im 2. und 3. Lehrjahr je eine Prozesseinheit zu absolvieren. Jede Prozesseinheit wird nach einem bestimmten Raster beurteilt. Die Noten der 2 PE's sind Bestandteil der betrieblichen Beurteilung in der Lehrabschlussprüfung.

 

In der LLD Notariate Schweiz, Freiberufliche Notariate, finden Sie Muster-Prozesseinheiten zu folgenden Themen:

  • Erbenschein
  • Schuldbrief
  • Abrechnungen
  • Ehevertrag
  • Steuerinventar
  • Kaufvertrag
  • AG-Gründung

 

Selbstverständlich steht es den Betrieben und Lernenden frei, ein anderes Thema für die PE zu wählen. Bitte beachten Sie aber, dass Sie in diesem Fall das Formular für das zutreffende Lehrjahr benützen (Inhalt und Umfang der PE sowie die Bewertungskriterien sind unterschiedlich).

 

 

Allgemeiner Ablauf:

Im Rahmen eines Vorbereitungsgespräches zwischen Berufsbildner und Lernendem verständigen sich die beiden Parteien über die Aufgabenstellung.

 

Das Ergebnis des Vorbereitungsgespräches wird im Formular Vereinbarung /Beurteilung Prozesseinheit unter dem Punkt "Vereinbarung" festgehalten; das Formular wird von beiden Parteien unterzeichnet (zusätzlich Eingabe der PE auf der Datenbank).

 

Die Lernenden haben während ca. 2 - 4 Monaten den vereinbarten Prozess mindestens 3 Mal selbst zu bearbeiten oder daran mitzuarbeiten.

Für die Erledigung der Aufträge gemäss Vereinbarung sind

  • 8 bis max. 15 Stunden (PE1) bzw.
  • 15 bis max. 20 Stunden (PE2)

während der Arbeitszeit einzusetzen. Darüber hinausgehender Zeitaufwand (z.B. "Feinschliff" der PE) hat ausserhalb der Arbeitszeit zu erfolgen.

 

Während der Bearbeitung der Prozesseinheit muss mindestens 2 - 4 mal das Lernjournal geführt werden. Die Erkenntnisse aus den Lernjournalen sind im Auswertungsbogen zusammenzufassen (für das Beurteilungsgespräch).

 

Inhalt und Umfang der PE richten sich nach den Merkblättern zur PE 1 und 2.

 

Nach Abschluss der PE und Erstellung des Dossiers (Inhalt und Umfang gem. MB zu PE1 und PE2) wird die PE durch den Betrieb bewertet. Es ist nicht verboten, dass die PE (das Dossier) vor der Bewertung durch die Lehrmeister angeschaut wird (Korrektur Rechtschreibung, Formulierungen anschauen, Beschreibung der Teilschritte, usw.; das Erstellen der PE darf auch vom Lehrmeister (z.B. mit Tips) begleitet werden).

 

Bitte rechnen Sie genügend Zeit zwischen Abschluss PE und Bewertung ein!

 

Nach erfolgter Bewertung durch den Betrieb muss die PE bis 31. März auf der Datenbank hinterlegt und abgespeichert werden.

 

 

Abgabedaten PE:

Die Prozesseinheiten des 2. und 3. Lehrjahres sind bis spätestens 31. März des entsprechenden Jahres (Datum Poststempel) einzureichen an:

WBP Wernli Biedermann Partner

Rechtsanwälte und Notare

Frau Rechtsanwältin und Notarin Evelyne Suter

Casinoplatz 8

3011 Bern

 

Die in der Datenbank DBLAP2 aufgeführten Daten für die Abgabe der PE's (August bzw. Mai) gilt nicht für die Lernenden und Betriebe der Branche Notariate Schweiz!

 

 

Eingabe der PE in die Datenbank DBLAP2: Die Eingabe der PE in die Datenbank DBLAP2 erfolgt in drei Schritten:

 

Durch die Betriebe

  • Vereinbarung der PE und Speicherung (Freigabe zur Bewertung)
  • Eingabe der im Betrieb erzielten Punkte und Speicherung (Freigabe zur Bewertung durch die ÜK-Leiter) bis 31. März

Durch die Branchenvertreter oder ÜK-Leiter:

  • Eingabe der Expertenbewertung und Speicherung (Abschluss der PE und Notengebung; Daten gemäss Angaben in der Datenbank (August bzw. Mai))

 

Die vereinbarte und durch den Betrieb bewertete PE muss in die Datenbank eingegeben und abgespeichert werden, ansonsten die Bewertung durch die Experten nicht erfolgen und die PE nicht abgeschlossen werden kann.

 

 

Wenn bei der Eingabe der PE in die Datenbank Fehler auftreten, ist dies der Hotline der Datenbank DBLAP2 zu melden. Allfällige Korrekturen bzw. das Löschen der PE kann nur durch die Hotline bzw. den Lehrbetriebskanton erfolgen.

 

 

Die PE im 3. Lehrjahr wird nicht präsentiert, sondern ausserhalb der ÜK's durch die Experten bewertet.

 

Die PE im 2. Lehrjahr wird vor 2 Experten präsentiert und zwar ausserhalb der ÜK's. Die Präsentationen für die Lernenden der Kantone Bern und Aargau erfolgen im April/Mai des 2. Lehrjahres. Die genauen Daten entnehmen Sie bitte der Tabelle unter den Interna.