BiVo 2012

Am 1.1.2012 trat die neue Bildungsverordnung für Kaufleute (BiVo 2012) in Kraft (siehe Schreiben der Erziehungsdirektion des Kantons Bern vom Januar 2012).

 

Die Branche Notariate Schweiz hat sich bemüht, möglichst viel Bewährtes beizube-halten, was auch gelungen ist. Daneben wurden einzelne Vereinfachungen erreicht.

 

Die BiVo 2012 gilt für alle Lehrverhältnisse ab Sommer 2012.

 

Für die Lehrverhältnisse ab Sommer 2012 gilt folgendes:

  • Die neue Lern- und Leistungsdokumentation (LLD) ersetzt den bisherigen Modell-Lehrgang

 

  • Die Leistungsziele 1.1. - 1.6 (Tronc Commun) des bisherigen MLG wurden stark reduziert; es gibt nur noch 4 massiv gekürzte Teile, nämlich
    • Kunden beraten (1.1.2.1 ff.)
    • Aufträge abwickeln 1.1.3.1 ff.)
    • Finanzwirtschaftliche Prozesse ausführen (1.1.6.1 ff.)
    • Administrative und organisatorische Tätigkeiten ausüben (1.1.7.1 ff.)

 

  • An den bisherigen Leistungszielen 1.8 und 1.9 wurden fast keine Änderungen vorgenommen (Umbenennung in LZ 1.1.8.1 ff. für alle Notariatstypen / LZ 1.1.9.3 ff. für die freiberuflichen Notariate (LZ 1.1.9.1 ff für Amtsnotariate, nicht in der LLD freiberufliche Notariate enthalten)

 

  • Die Unterscheidung der Profile B und E fällt für die betriebliche Ausbildung (und auch für die Abschlussprüfung) weg 

 

  • Der ÜK-Unterricht wird im bisherigen Umfang beibehalten (total 16 Tage verteilt auf 3 Lehrjahre) und wird auf schulfreie Tage während des Schuljahres verteilt:
    • ÜK 1: 1. Lehrjahr im Herbst, 4 Tage
      • für Lernende mit Lehrbeginn 2012, 2014, 2016, 2018, 2020: Je Donnerstag oder Freitag
      • für Lernende mit Lehrbeginn 2013, 2105, 2017: Je Montag oder Dienstag
    • ÜK 2: 1. Lehrjahr im Frühling, 4 Tage
      • für Lernende mit Lehrbeginn 2012, 2014, 2016: Je Donnerstag oder Freitag
      • für Lernende mit Lehrbeginn 2013, 2105, 2017, 2019, 2021: Je Montag oder Dienstag
    • ÜK 3: 2. Lehrjahr im Frühling, 4 Tage
      • für Lernende mit Lehrbeginn 2012, 2014, 2016, 2018, 2020: Je Donnerstag oder Freitag
      • für Lernende mit Lehrbeginn 2013, 2015, 2017, 2019, 2021: Je Montag oder Dienstag
    • ÜK 4: 3. Lehrjahr im Winter, 4 Tage
      • für Lernende mit Lehrbeginn 2012, 2014, 2016, 2018, 2020: Je Donnerstag oder Freitag
      • für Lernende mit Lehrbeginn 2013, 2105, 2017, 2019, 2021: Je Montag oder Dienstag
    •   
  • 6 ALS werden beibehalten (2 ALS pro Lehrjahr wie bisher)

 

  • 2 Prozesseinheiten PE werden beibehalten, die PE des 1. Lehrjahres wird gestrichen
    • PE 1 im 2. Lehrjahr, mit Präsentation und mündlicher Befragung
    • PE 2 im 3. Lehrjahr, ohne Präsentation und Befragung

 

 

Info zur BIVO
Factsheet zur neuen Bildungsverordnung.d
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